Mietrechtsurteile

Für Ihre Recherche – im Kurz- oder Langtext der Gerichte, aktuell aus den letzten Jahren.
Auch für Mieter!
Klicken Sie einfach hier!

Jetzt ganz neu!

Gebäudeunterhaltung durch den Nießbraucher

Nachdem ein Nießbraucher Gebäudereparaturen hatte durchführen lassen, verlangte er von dem Grundstückseigentümer einen Ersatz der ihm entstandenen Aufwendungen. Zur Begründung machte er geltend, er wäre gesetzlich nur verpflichtet, das Grundstück in dem wirtschaftlichen Stand, nicht aber im Kapitalwert zu erhalten. Nun obliegen dem Nießbraucher Ausbesserungen und Erneuerungen nur, wenn sie zur gewöhnlichen Unterhaltung der Sache gehören. Hierzu zählen Erhaltungsmaßnahmen, die bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung regelmäßig, und zwar wiederkehrend innerhalb kürzerer Zeitabstände zu erwarten sind. Darunter fallen insbesondere die normalen Verschleißreparaturen, während etwa die vollständige Erneuerung einer Dacheindeckung (Foto) als außergewöhnliche Maßnahme den Nießbraucher nicht belasten kann. Etwas anderes gilt indessen, wenn es dem Nießbraucher in Abweichung von der gesetzlichen Regelung obliegt, auch außergewöhnliche Unterhaltungsmaßnahmen durchzuführen. In diesem Fall kann er seine Aufwendungen nicht ersetzt verlangen. Dafür kommt es auf den Übergabevertrag an. Darin kann vereinbart werden, dass es Sache des Nießbrauchers – abweichend von der gesetzlichen Regelung – ist, sämtliche Erhaltungsverpflichtungen bezüglich des Grundstücks und der darauf befindlichen Gebäude zu tragen. Diese Auffassung hat auch der Bundesgerichtshof vertreten. In dem konkreten Fall musste der Nießbraucher für die allgemeine Verschlechterung des Objektes einstehen, also auch das durch Zeitablauf abgenutzte Dach erneuern, um den eingetreten Wertverlust auszugleichen und den Kapitalwert zu erhalten.

BGH
Az. V ZR 197/07 OLG Karlsruhe

Kategorie des Mietrechtsurteils: 
Grundstück
<< zurück

Veranstaltung

HAUFE AKDEMIE


Anzeige


In Immobilien die Nr. 1

Redaktion

Peter-Michael Fritsch
(verantwortlich)
Tel.: 030 42151-221
Fax: 030 42151-332
E-Mail
 

Susan Schlizio
(Redaktionsassistenz)
Tel.: 030 42151-336
Fax: 030 42151-300
E-Mail

Mediaservice

Torsten Hanke
(verantwortlich)
Tel.: 030 42151-206
Fax: 030 42151-300
E-Mail

 

Susan Schlizio
(Anzeigensachbearbeitung)
Tel.: 030 42151-336
Fax: 030 42151-300
E-Mail

Vertrieb

Wolfgang Krausch
(verantwortlich)
Tel.: 030 42151-388
Fax: 030 42151-232
E-Mail

Kalender

«  
  »
M D M D F S S
 
 
 
1
 
2
 
3
 
4
 
5
 
6
 
7
 
8
 
9
 
10
 
11
 
12
 
13
 
14
 
15
 
16
 
17
 
18
 
19
 
20
 
21
 
22
 
23
 
24
 
25
 
26
 
27
 
28
 
29
 
30
 
31
 
 

Über die Zeitschrift

Die Fachzeitschrift Immobilien vermieten & verwalten informiert praxisorientiert und unabhängig über alle wichtigen Themen für Wohn- und Gewerbeimmobilien. Unter anderem werden folgende Schwerpunkte genauer betrachtet: Immobilien-Management, Modernisierung, Gebäude- und Heiztechnik, Finanzierung sowie aktuellen Urteile.