Der Bundesgerichtshof erklärte die Mieterhöhung einer Wohnungsgenossenschaft für rechtens, die nur von dem Mieter gefordert wurde, der vorher wegen Baulärms die Miete gemindert hatte.
Der BGH stärkt die Vermieterposition und vereinfacht die Möglichkeit, Mieten zu erhöhen. Nun müssen Mietspiegel dem Mieterhöhungsschreiben auf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht beigefügt werden, wenn sie allgemein zugänglich sind, beispielsweise bei örtlichen Mietervereinen oder Vermieterorganisationen angeboten werden.
Der Bundesgerichtshof hat die Mieterrechte im Zwangsverwaltungsverfahren gestärkt. Mieter dürfen gegenüber dem Zwangsverwalter die Mietzahlungen stoppen, bis der die Mietkaution konkursfest angelegt hat. Damit ist die Mietkaution im Fall der Vermieterinsolvenz spürbar sicherer geworden.
Auch Räume, die bauordnungsrechtlichen Vorschriften nicht entsprechen und damit nicht zum Wohnen geeignet sind, zählen bei der Berechnung der Wohnfläche mit, entschied der Bundesgerichtshof.
Der Mieter kann sich nur dann auf das Recht zur Nutzung von Anlagen außerhalb der Wohnung berufen, wenn diese mitvermietet sind oder wenn der Vermieter der Nutzung (auch konkludent) zugestimmt hat.
Eine BGB-Gesellschaft, die ein Mietshaus gekauft hat, kann dort wohnende Mieter wegen Eigenbedarfs zu Gunsten ihrer Gesellschafter kündigen. Das soll auch dann gelten, wenn die BGB-Gesellschaft die Umwandlung des Hauses in Wohnungseigentum zum Ziel hat.
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