Thema des Monats-Archiv
Mit seiner Bestellung erhält der Verwalter eine doppelte Organstellung, die vereinzelt auch als „Zwitterstellung“ bezeichnet wird, da er sowohl gegenüber der Gemeinschaft als auch gegenüber den einzelnen Eigentümern Rechte und Pflichten hat. Die WEG-Novelle hat diesen Bereich ebenso neu gefasst wie das gesamte Verfahrensrecht für die Streitigkeiten der Wohnungseigentümer untereinander sowie der Gemeinschaft mit einzelnen Eigentümern.
Im Gegensatz zum Wohnraummietverhältnis, ist im Geschäftsraummietverhältnis eine weit geringere Regelungsdichte im Gesetz anzutreffen. Aber auch hier gilt es, bei der Kündigung Formalien zu beachten, insbesondere den Geschäftsraummietvertrag zu überprüfen, ob dort bestimmte Regelungen im Rahmen der Vertragsgestaltung getroffen wurden.
Die Voraussetzungen und die Pflichten des Vermieters
Kein Thema bietet soviel Streit zwischen Mieter und Vermieter wie die jährliche Abrechnung der Betriebskosten. In den vergangenen Jahren ist eine Vielzahl von Entscheidungen zu der Frage ergangen, wie eine ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung auszusehen hat.
Gemäß der Generalklausel des § 543 Abs. 1 BGB, der für alle Mietverhältnisse gilt, kann der Vermieter das Mietverhältnis außerordentlich fristlos kündigen, wenn dem Vermieter unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
Welche Optionen sind möglich?
Besonders berücksichtigt sind die Optionsmöglichkeiten des Vermieters nach § 9 Umsatzsteuergesetz (UStG).
Lösungen für Bruttokalt- und Warmmieten
Noch immer finden sich auch heute in vielen Wohnanlagen Altmietverträge, bei denen die Miete als Teilinklusivmiete oder gar als Bruttowarmmiete vereinbart ist.
Lösungen für die Praxis
Längst hat sich das Thema der Unwirksamkeit mietvertraglicher Schönheitsreparaturklauseln aufgrund einer Vielzahl von Urteilen des Bundesgerichtshofes (BGH) und einzelner Oberlandesgerichte für jeden Vermieter als schwerwiegendes Problem herausgestellt.
Im Bauprozess ist jede Partei auf Beweise angewiesen. Dabei ist es gleichgültig, um was gestritten wird. Es kann um die Feststellung von Schäden, Mängeln, Fristsetzung zur Nacherfüllung oder Kündigung gehen.
Was ist ein Facility Manager?
Seit über einem Jahr beschäftigt sich die International Facility Management Association Deutschland e.V. mit der Entwicklung eines allgemeingültigen Berufsbildes.
Streit um die Höhe der Mietminderung
Grundsätzlich richtet sich die Höhe der Mietminderung (1) nach dem Grad der Beeinträchtigung der Mietsache. Je größer die Beeinträchtigung ist, desto umfangreicher fällt die Mietminderung aus, vgl. § 536 Abs.1 Satz 2 BGB.



















